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Einsatz "VU Reisebus gegen 2 LKW"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
059/2023
Einsatztitel
VU Reisebus gegen 2 LKW
Alarmierung
am 09.05.2023 um 13:38 Uhr
Einsatzort
BAB 12 AS Storkow - AS Friedersdorf
Beschreibung des Einsatzes

Am frühen Dienstagnachmittag wurde der Löschzug Friedersdorf mit dem Stichwort MANV:Mittel auf die BAB 12 alarmiert. Dies bedeutet soviel, das es sich um einen Massenanfall von Verletzten handelt. In diesem Fall laut Alarmierung zwischen 10 und 19 Personen. Zwischen der AS Storkow und der AS Friedersdorf kam es bereits eine Stunde vor unserer Alarmierung zu einem Unfall zwischen 2 LKW und einem vollbesetzten Reisebus. Bei unserem Eintreffen waren die Rettungsarbeiten bereits im vollen Gange. Wir unterstützten kurzzeitig bei der Betreuung der verletzten Personen und bei der Aufnahme von auslaufenden Flüssigkeiten. Nach knapp einer Stunde war der Einsatz für uns beendet und wir konnten die Heimreise antreten.

 

Bericht von Heinrich Jäger (11.05.)

 

Feuerwehreinsatz auf der BAB 12:
Spurensuche
Am Dienstag, den 9. Mai 2023, kam es auf der BAB 12 zwischen der Anschlussstelle Storkow und Friedersdorf zu einem folgenschweren Auffahrunfall. Ein voll besetzter Reisebus rutschte dem Eindruck nach fast ungebremst auf einen verkehrsbedingt haltenden Silolaster. Trotz Ausweichversuch kollidierte die Beifahrerseite des Reisebusses mit dem Heck des voraus stehenden Lasters. Dabei wurde eine Person, die neben dem Buslenker saß, eingeklemmt. Später verbuchten die angerückten Rettungskräfte weitere Verletzte unter den insgesamt 53 mitfahrenden Insassen.
Mehrere Faktoren führten dazu, dass letztlich eine Großlage formuliert werden musste. Einerseits identifizierten Erstmeldende das Silofahrzeug als „Tanklaster“. Damit war ein „Gefahrstoffeinsatz“ begründet. Auch fehlten genaue Angaben über Umfang und Art des Verkehrsunfalls, die verschiedenen Meldungen ließen eine Katastrophenlage (Massenanfall an Verletzten) annehmen.
Die in Fahrtrichtung zuständigen Feuerwehren wurden sehr zeitnahe alarmiert. Im weiteren Verlauf kamen ergänzende Hilfskräfte und Geräte hinzu. Hier irgendwelche Einschätzungen vorzunehmen ist unseriös, kein Außenstehender kann die einzelnen Abläufe erkennen, geschweige denn bewerten. Ich verzichte auf die Zusammenfassung des mir Bekanntgewordenen, es wäre bei der Spurensuche kontraproduktiv. Unter anderen, weil es nicht vollständig wäre.
Vor Ort galt es, die eingeklemmte Person zu retten. Menschenrettung hat oberste Prämisse, somit kümmerten sich die ersteintreffenden Einsatzkräfte der Feuerwehr in engem Schulterschluss mit dem Rettungsdienst und Notarzt um das Befreien der Betroffenen. Die zielführende Inforation: Die verletzte Person wurde gerettet.
Über den weiteren Verlauf einhergehender Maßnahmen und das Handeln gerufener Einsatzkräfte ist für die eigentlich brennende Frage nicht relevant. Heiß diskutiert wird derzeit, warum die ortsnahe Feuerwehr Heidesee (Friedersdorf) nicht in der Erstalarmierung mit gerufen wurde, der Unfallort war nur wenige Kilometer entfernt vom Gerätehaus. Und die unqualifizierten Äußerungen Externer, die letztlich nur das Schüren von Stimmungen zum Inhalt haben, bedarf weitere Ausführungen.
Einige Sachverhalte zur Erklärung: Die BAB 12 liegt fast gänzlich im Beobachtungsraum der Feuerwehr-Leitstelle (genauer: Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) „Oderland“. Sie ist der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) zugeordnet. Wir wissen hierzu um weitere Leitstellen in Cottbus, Eberswalde, Brandenburg/Havel sowie Potsdam. Jede Leitstelle deckt für sich einen bestimmten Alarmierungsbereich ab. Bei möglichen Überschneidungen von Vorfallörtlichkeiten pflegen die Leitstellen untereinander eine enge Zusammenarbeit. Denn jede Leitstelle kann grundsätzlich nur über die im zugewiesenen Abdeckungsbereich örtlichen Feuerwehren „verfügen“. Man hat hier aber auch Möglichkeiten geschaffen, Kräfte aus dem Randbereich mit zu rufen, Grundsätzlich. Auch hier nur eine allgemeine Beschreibung.
Bei Vorfällen auf der Autobahn werden Wehren ausgewiesen, die zuvor im Einsatzrechner als „Autobahnfeuerwehr“ hinterlegt wurden. Generell sind es dabei Wehren, die technisch und personell eine Dispositionsgröße darstellen. Doch gibt es hier schon die erste Besonderheit: Grundsätzlich wird nur in Fahrtrichtung eines Vorfalls alarmiert. Grundsätzlich, denn bei bspw. Mittelplankendurchbrüche können schon Wehren in beide Richtungen gerufen werden. Wieder Details.
Die Autobahnfeuerwehren beklagen seit Jahren Schwierigkeiten bei der Anfahrt zu Einsatzstellen. Zwar wird permanent Werbung für die Bildung einer Rettungsgasse gemacht, doch ist es wohl der Gleichgültigkeit wenn auch Weniger zu schulden, dass anrückende Kräfte immer wieder ausgebremst werden. Eine probate Lösung stellt nun die sog. Rendezvousbeschickung dar. Heißt: Man alarmiert bei einem bestimmen Vorfallbild auch die Feuerwehr der Gegenrichtung uns lässt diese mit anrücken. Eine nicht so ganz unkritische Sache, denn oft ist nur eine Richtungsfahrbahn betroffen, die Gegenrichtung frei befahrbar. Dort dann bspw. einen linken Richtungsfahrstreifen zu sperren verlangt sehr viel Aufmerksamkeit. Von daher haben sich die Feuerwehren zu einer Maßnahme geeinigt, die im „versetzten Fahren“ mehrere Einsatzfahrzeuge den nachfolgenden Verkehr einsatzbedingt positiv beeinflusst. Das wurde geübt, das ist praktikabel. Es gilt, vor Ort schnellste lebensrettende Hilfe zu gewährleisten. Und da zählen bekanntlich wirklich Minuten.
Die Rendezvousbeschickung wird immer wieder torpediert. Zwar wissen die zuständigen Feuerwehren um den Mehrwert dieser klugen Erstalarmierung, doch hier mischt sich die Politik ein. Heißt: Man verweigert den Feuerwehren diesen Dienst, sieht ihn als nicht sinnreich an.
Wieder zum Vorfall. Die eingesetzten gerufenen Feuerwehren pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarfeuerwehren. Man kennt sich, weiß um gemeinsame Abläufe und arbeitet Hand in Hand. Zu Zeiten der verkehrsproblematischen Bauarbeiten auf der BAB 12 wurde das Rendezvousverfahren praktiziert, unzähliger Einsätze konnten mit einer enormen Schnelle abgearbeitet werden. Daraus schlussfolgerte die Erkenntnis, dass man auch und insbesondere bei größeren schwierigen Einsätzen gemeinsam ein Vielfaches der Einzelleistung abdeckt. Die Ortsfeuerwehr Spreenhagen hat deshalb die Zusammenarbeit mit der Ortswehr Friedersdorf offiziell gefordert und vorausgesetzt.
Die Feuerwehr Friedersdorf gehört zum Organisationsbereich der LtS Cottbus. Mithin ist sie also nicht als Einsatzmittel des für den Unfall auf der BAB 12 zuständigen Landkreises hinterlegt. Und hier liegt offensichtlich die Ursache für das Versagen der Alarmierung einer auch sehr leistungsfähigen Feuerwehr. In der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) für den Unfallbereich auf der BAB 12 wurde die Feuerwehr Heidesee einfach mal nicht hinterlegt. Damit konnten die Disponenten nicht sofort und zeitnahe auch die Heideseer Kräfte rufen. In der Erstalarmierung, also in wenigen Sekunden nach Bekanntwerden des Vorfalls.
Das Ganze wäre hier zu Ende erklärt, würde da nicht die jahrelange Diskussion über die Einbeziehung der Nachbarfeuerwehren auch im Rendezvousverfahren anklagen. Immer wieder forderten die erfahrenen Einsatzkräfte der genannten Ortsfeuerwehren, dass man diesem politischem Versagen unmittelbar entgegenwirkt und eine für Betroffene überlebenswichtige Regelung trifft. Denn: Erst vor Ort können die Ersteintreffenden feststellen, ob das verfügbare Personal reicht, ob die genau definierten Einsatzmittel reichen, ob zur Abwehr weiteren Schadens genügend Volumen vorhanden ist. Wer wie ich so viele technische Menschenrettungen – eingeklemmte Personen – live miterlebte, der weiß, dass es immer wieder Situationen gibt, bei der ein hydraulischer Rettungssatz (oder möglicherweise zwei) ausreicht. Bei einem schweren Verkehrsunfall erlebte ich, dass sogar drei Sätze erforderlich waren, um jemand aus einem Lasterwrack zu retten. Schwer zu erklären, die Feuerwehr-Rettungskräfte wissen, was ich da meine. Und für die Unwissenden: Grundsätzlich führt man einen Satz an „Hydraulischem Rettungssatz“ mit, die sind einfach mal sehr umfangreich. Aber: Nicht jedes Einsatzmittel hat auch gleichzeitig diese hydraulischen Rettungsmittel auf dem Fahrzeug, die sind nämlich auch sehr teuer.
Meines Erachtens ist es nun eine Angelegenheit der Staatsanwaltschaft, das „Organisationsverschulden“ durch die bis heute nicht bedarfsgerecht angepasste AAO auf der BAB 12 zu prüfen und festzustellen. Die Rechtskundigen dürfte der Tatbestand einer „Unterlassenen Hilfeleistung“ sicherlich erkennen, wo er nun auch wohl liegt, nämlich bei den POLITISCH Verantwortlichen und nicht bei den Kräften der Feuerwehr, wo auch immer.
Es ist Vieles nicht erwähnt worden, doch muss ich hier schließen: ich habe fertig.
Und an die unwissenden Dritten: „… haltet einfach mal die Klappe.“

Quelle: Facebook

 

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Bericht Focus

Bericht BZ Berlin

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